Dienstrad-Leasing

Informationen für Arbeitgeber

Als Unternehmer und Arbeitgeber können Sie von den neuen Leasing-Regelungen für Fahrräder und E-Bikes im Rahmen des Modells zur Gehaltsumwandlung nicht nur von einem Steuervorteil profitieren. Mit der Möglichkeit, ein Fahrrad zu besten Konditionen zu leasen, steigern Sie auch die Attraktivität Ihres Unternehmens: Arbeitnehmer sparen viele Prozente bei der Anschaffung des Fahrrads oder E-Bikes ihrer Träume, zahlen nur geringe monatliche Raten, die private Nutzung des Rads ist ihnen erlaubt und vieles mehr.

Bei diesem Leasing-Modell können Sie als Arbeitgeber Fahrräder oder E-Bikes leasen bzw. erwerben und diese Arbeitnehmern zur Verfügung stellen. Die Raten finanzieren Ihre Mitarbeiter aus dem monatlichen Bruttogehalt.

Der finanzielle Vorteil gegenüber dem Privatkauf eines Rads durch den Arbeitnehmer kann bis zu 37 % und mehr der Anschaffungskosten betragen – Arbeitnehmer sparen also über 1.000 € pro Fahrrad, Pedelec oder E-Bike!

 

Neuregelung für Abholung seit dem 01.01.2020

0,25 %-Regel

Seit der Neuregelung durch die obersten Finanzbehörden gilt seit Anfang 2020, die 0,25 %-Regelung. Danach wird der Bruttolistenpreis des Rades (1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers) dem steuerpflichtigen Gehalt des Arbeitnehmers aufgeschlagen. Daraus entsteht dem Arbeitnehmer ein sogenannter geldwerter Vorteil. Ist ein solcher geldwerter Vorteil mit einem Sachbezug verbunden, gilt dieser laut dem EStG immer als Einnahme und dadurch als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Der Nutzen: Weil der geldwerte Vorteil bei dieser Form unseres Angebots versteuert wird, ist die private Nutzung des betrieblichen Fahrrads zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausdrücklich erlaubt. Jede Beschränkung auf die ausschließliche Nutzung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt somit. Sofern Ihre Arbeitnehmer daran interessiert sind, können diese auf Basis eines Leasingvertrags auch mehr als ein Fahrrad oder E-Bike zu einer günstigen monatlichen Leasingrate erhalten.

 

Bei voller Kostenübernahme durch den Arbeitgeber entfällt die Gehaltsumwandlung für den Arbeitnehmer und damit auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils (gilt für Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h). Bei S-Pedelecs (bis 45 km/h) gilt immer die 0,25-Prozent-Regel, unabhängig davon, wer der Leasingnehmer ist oder wer die Kosten des Leasings trägt.

Geringer Aufwand

Den Berufsverkehr umfahren Sie mit dem Fahrrad lässig und finden schnell und einfach einen kostenfreien Parkplatz.

Steuerliche Vorteile

Durch Betriebsausgabenabzug der Leasingraten oder Abschreiben der Assets kann für steuerliche Zwecke zusätzlicher Aufwand generiert werden. Beim Gehaltsumwandlungsmodell werden Lohnnebenkosten reduziert.

Wenig Risiko

Durch diese ganzen Punkte ergibt sich kaum ein Risiko.

Unkomplizierte Abwicklung

Als Anbieter unterstützen wir Sie bei der Abwicklung des Fahrrad-Leasings in Ihrem Unternehmen. Der administrative Aufwand für Ihr Unternehmen ist erfahrungsgemäß gering. Die Vorteile für Sie als Arbeitgeber sowie für Ihre Arbeitnehmer überwiegen.

Mitarbeitergesundheit

Fördern Sie die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihres Teams.

Nachhaltiger Umweltschutz

Verbessern Sie Ihre CO2-Bilanz und Ihr Ansehen als nachhaltig agierendes Unternehmen.

Geringe Kosten

Durch das Fahrrad-Leasing bzw. Gehaltsumwandlungsmodell entstehen weder Arbeitgeber noch -nehmer hohe einmalige Investitionen oder monatlich anfallende laufende Kosten.

Mitarbeiterbindung

Durch ein zusätzliches und innovatives Incentive für die Mitarbeiter wird deren Einsatz adäquat gewürdigt. Mit der Option des Dienstfahrrad-Leasings per Gehaltsumwandlung inklusive der privaten Nutzung des Bikes können Sie als Arbeitgeber nicht nur bestehende Mitarbeiter fördern und binden, sondern auch neue Mitarbeiter gewinnen.

Einsparungen bei Parkplätzen

Vor allem in Großstädten sind Parkplätze rar und teuer. Durch die Unterstützung der Mitarbeiter beim Wechsel vom privaten PKW oder Dienstwagen zum Dienstrad können Sie hohe Kosten für PKW-Stellplätze sparen.

Radfahrer sind motivierter und seltener krank

Krankenkassen und Ärzte empfehlen mindestens dreimal 30 Minuten Bewegung pro Woche. Ein Dienstfahrrad ist für viele Arbeitnehmer eine ideale Möglichkeit, sich dieses gesunde Maß an Bewegung bereits morgens auf dem Weg zur Arbeit zu verschaffen. Die Mitarbeiter sind frisch und leistungsfähig und beginnen ihren Arbeitstag voller Elan. Laut einer Studie des niederländischen Forschungsinstituts TNO fehlen Mitarbeiter, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, im Schnitt mehr als einen Tag weniger pro Jahr als Kollegen, die nicht das Rad nutzen.

Es gilt: Je häufiger die Mitarbeiter mit dem Rad kommen und je länger der zurückgelegte Weg ist, desto seltener werden sie krankgeschrieben.

Durch Anbieten und Unterstützen des Fahrrad-Leasings in Ihrem Unternehmen fördern Sie also die Motivation und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.

Wenn du eine Beratung benötigst,
dann ruf uns gerne an!

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