Dienstrad-Leasing

Was ist Dienstrad-Leasing?

Viele große Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Dienstrad-Leasing an. Aber auch oder gerade für mittelständische Unternehmen ist das Modell eine Möglichkeit ihren Mitarbeitern ein gewisses Extra zu bieten.

Vor jedem Dienstrad steht die Frage: Wer bezahlt?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich die Kosten teilen, sie können das Rad aber auch jeweils komplett finanzieren. Übernimmt der Angestellte die Kosten, wird ein Teil seines Brutto-Gehalts für die monatliche Leasing-Gebühr abgezweigt. Damit wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Entgelts in eine Sachleistung um und muss dafür keine Steuern bezahlen.

Der Arbeitgeber least ein Fahrrad oder Pedelec, übernimmt die vollen Kosten und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter als „Gehaltsextra“ zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, so entfällt für den Mitarbeiter die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung (Steuerfreiheit).
Der Mitarbeiter fährt sein Dienstrad steuerfrei.

 

Vorteile für beide Seiten:

Der Arbeitgeber

hat steuerliche Vorteile. Er kann den Kauf von einem hochwertigen Fahrrad als Dienstfahrzeug für Mitarbeiter von der Steuer absetzen, wie auch die laufenden Kosten als Betriebsausgaben. Zusätzlich sind seine Mitarbeiter fit und fehlen – laut Studien – im Schnitt einen Tag weniger pro Jahr wegen Krankheit.
Natürlich gibt es so auch viel mehr freie Mitarbeiterparkplätze.

 

Die Arbeitnehmer

profitieren in vielerlei Hinsicht. Sie dürfen ihr Dienstfahrrad nicht nur für den Weg zur Arbeit und zurück, sondern auch privat nutzen. Anders als beim Dienstwagen müssen sie außerdem für den Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz, keinen Aufschlag von 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern (bei E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren jedoch schon). Jeder Entfernungskilometer zur ersten Arbeitsstätte, kann außerdem mit 30 Cent als Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Seit 2020 wurde die Bemessungsgrundlage sogar dauerhaft auf ein Viertel des Listenpreises, also 0,25 Prozent gesenkt. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer und So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wird geviertelt; dementsprechend niedriger fallen die Abgaben aus.


Am Ende sind mehr Dienstfahrräder ein Gewinn für alle, denn wenn mehr Mitarbeiter mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, dann wird so der Verkehr in den Innenstädten entlastet. Es entsteht weniger Lärm und weniger Abgase.